Energie- und Umwelttechnik

Das Zivilingenieurbüro Aigner kann Sie in vielen Belangen der Umwelttechnik, Luftreinhaltung, Abfallwirtschaft und Chemie unterstützen. 
Als Ziviltechniker kann ich Sie berufsmäßig vor Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechts vertreten und dabei aus meiner langjährigen Erfahrung in behördlichen Genehmigungsverfahren schöpfen. 

Ziviltechniker

sind mit öffentlichen Glauben versehene Personen gemäß § 292 Zivilprozessordnung, die im Rahmen ihrer Befugnis ermächtigt sind öffentliche Urkunden auszustellen, welche von Verwaltungsbehörden so angesehen werden, als ob sie von Behörden selbst ausgefertigt worden wären. 

 Als äußeres Zeichen der staatlichen Befugnis und Beeidigung führen sie ein Siegel mit dem Bundeswappen der Republik Österreich.
Dieses ist auf allen von ihnen erstellten öffentlichen Urkunden anzubringen.